Rechtsprechung
RG, 19.01.1882 - 3165/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist in der Hauptverhandlung zu einem wiederaufgenommenen Verfahren die Verlesung des in dem ursprünglichen Verfahren ergangenen Strafurteils zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 5, 429
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
Beihilfe zum Mord durch Mitwirkung bei der Tötung von erwachsenen Geisteskranken …
Das war zulässig (RGSt 5, 429;… RG GA 75, 215; RG JW 31, 2825 Nr. 47; BGH 3 StB 470/52 vom 7. Mai 1953). - BGH, 07.10.1954 - 3 StR 613/53
Berechtigung eines Polizeiwachtmeisters zur Anwendung unmittelbaren Zwangs zwecks …
Gegenstand der Beweisaufnahme ist hier ebensowenig wie bei sonstigen Vorhalten aus Schriftstücken der Inhalt der Urkunde, sondern die Erklärung des in der Hauptverhandlung anwesenden Zeugen auf den Vorhalt (vgl RGSt 5, 429; 61, 9; BGHSt 3, 199 [201]; 6, 141 [143]). - BGH, 08.07.1954 - 4 StR 84/54
Rechtsmittel
In der erneuten Hauptverhandlung ist das frühere Urteil teilweise, insbesondere sind dessen Strafzumessungsgründe verlesen worden (Bl 88 R), was Zulässig war (RGSt 5, 429, 430). - BGH, 07.05.1953 - 3 StR 470/52
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 5, 429), von der abzuweichen kein Anlass besteht, ist die Verlesung eines solchen früheren Urteils nicht unstatthaft, vielmehr ebenso wie die Verlesung des Eröffnungsbeschlusses zu dem Zweck erlaubt, das Gericht über den bisherigen Verlauf des Verfahrens zu unterrichten und es zur Erledigung der ihm nach § 358 StPO in der erneuten Verhandlung gestellten Aufgabe zu befähigen.